Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 verpflichtend – Änderungen auch für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München
München (sskm). Zum 5. Oktober 2025 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Echtzeitüberweisungen („Instant Payments“) im europäischen Zahlungsverkehr für alle Kundinnen und Kunden zugänglich macht. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum, die SEPA-Überweisungen anbieten, müssen dann auch Echtzeitzahlungen ermöglichen – darunter auch Banken und Sparkassen in Deutschland. Die Preise und Gebühren für