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München (sskm). Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Bayern eine Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dadurch soll die Verbreitung des Coronavirus weiter verlangsamt werden. Auch für Banken und Sparkassen gilt diese Regelung. Die Stadtsparkasse München hat daher an alle Mitarbeiter einen Mund‑Nasen-Schutz verteilt, der im Kontakt mit anderen getra
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