Pressemitteilung -
Musterfeststellungsklage „Prämiensparverträge“: Stadtsparkasse München und Verbraucherzentrale schließen Vergleich
München (sskm). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München einen Vergleich geschlossen. Er regelt die Höhe der Nachzahlung, die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München erhalten, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv aus dem Jahr 2021 angeschlossen haben. Dies betrifft rund 2.400 Sparerinnen und Sparer.
Solche Prämiensparverträge sind von April 1994 bis September 2005 angeboten worden. Die eingezahlten Sparbeträge wurden verzinst. Zusätzlich erhielten die Sparerinnen und Sparer eine Prämie. Dadurch erzielten Kundinnen und Kunden über die lange Laufzeit einen Zinsvorteil von bis zu zwei Prozent p. a. gegenüber vergleichbaren Sparprodukten.
In der Musterfeststellungsklage ging es unter anderem um die Frage, mit welchem Referenzzinssatz die Stadtsparkasse München die Zinsen der Prämiensparverträge berechnen muss (siehe auch Bundesamt für Justiz, 4. März 2021).
Verbraucherschützer und Vertreter der Stadtsparkasse München halten den Vergleich für ein geeignetes Mittel, um zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München möglichst schnell eine Nachzahlung zukommen zu lassen und für eine insgesamt faire und verbraucherfreundliche Lösung. Das Gericht sieht den Vergleich als angemessen an und hat ihn daher genehmigt.
Gericht hat Vergleich geprüft, Verbraucherinnen und Verbraucher werden angeschrieben
Der Vergleich zwischen dem vzbv und der Stadtsparkasse München sieht vor, dass fast alle Kundinnen und Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben, eine Nachzahlung erhalten. Die Höhe der Nachzahlung beträgt je nach Vertragsbeginn zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages angesparten Guthabens.
Die Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München müssen zunächst nicht selbst aktiv werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Zustandekommen des Vergleichs festgestellt und ihn genehmigt. In den nächsten Tagen wird das Gericht den Vergleich allen zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern übersenden. Das Gericht stellt in der Folgezeit den Inhalt und die Wirksamkeit des Vergleichs fest, wenn weniger als 30 Prozent der Kundinnen und Kunden aus dem Vergleich austreten. Der Beschluss wird im Klageregister beim Bundesamt für Justiz veröffentlicht (BfJ - Verbandsklagen). Im Anschluss kann die Stadtsparkasse München mit den Auszahlungen beginnen.
Nachzahlung orientiert sich an Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Die Verbraucherschützer haben sich mit der Stadtsparkasse München darauf geeinigt, die Nachzahlung anhand weniger Kriterien zu ermitteln. Diese sind der Zeitpunkt des Vertragsbeginns und das Guthaben des Sparers bei Beendigung des Vertrages. Es wird nach Verträgen mit und ohne jährliche Dynamisierung (Erhöhung der monatlichen Sparrate) unterschieden. In der Mehrzahl der Fälle bedarf es keiner gesonderten Vorlage von Nachweisen. Das Ziel ist, die Abwicklung so einfach wie möglich und damit verbraucherfreundlich zu gestalten.
Informationen und Kontakt für Kundinnen und Kunden
Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München können sich auf der Internetseite www.sskm.de/praemiensparen informieren und sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: kundenzufriedenheit@sskm.de
Zur Presse-Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
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Die Stadtsparkasse München wurde 1824 gegründet und ist Marktführerin im Privat- und Firmenkundengeschäft in München. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte sie einen Jahresüberschuss von 48 Millionen Euro und ist mit einer Bilanzsumme von 23 Milliarden Euro die viertgrößte Sparkasse Deutschlands. Die Stadtsparkasse München beschäftigt 2.353 Mitarbeitende, davon 254 Auszubildende und betreibt 44 Filialen im Stadtgebiet. Im vergangenen Jahr hat sie für mehr als 300 gemeinnützige Projekte rund 3,1 Millionen Euro gespendet: Unser Engagement | Stadtsparkasse München. Stand: 31.12.2024
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