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Pressemitteilung -

Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 verpflichtend – Änderungen auch für Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München

München (sskm). Zum 5. Oktober 2025 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Echtzeitüberweisungen („Instant Payments“) im europäischen Zahlungsverkehr für alle Kundinnen und Kunden zugänglich macht. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum, die SEPA-Überweisungen anbieten, müssen dann auch Echtzeitzahlungen ermöglichen – darunter auch Banken und Sparkassen in Deutschland. Die Preise und Gebühren für Kundinnen und Kunden bleiben gleich.

Was ist Instant Payment?

Bei einer Echtzeitüberweisung wird der Betrag innerhalb von zehn Sekunden auf das Konto des Empfängers übertragen – und das rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Dienst ergänzt damit die klassischen SEPA-Überweisungen, die bislang nur an Bankarbeitstagen gebucht werden.

Hilfe bei Fragen

Unter www.sskm.de/echtzeit erhalten Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München Antworten und Hilfestellungen zu ihren Fragen rund um die neue Verordnung. Für die persönliche Beratung hat die Stadtsparkasse München eine Hotline unter 089 / 2167-0.

Die neuen Vorgaben im Überblick

Die EU-Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister unter anderem zu folgenden Punkten:

Verfügbarkeit: Echtzeitüberweisungen müssen 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen in der Woche, angeboten werden.

Kosten: Die Gebühren für Instant Payments dürfen nicht höher sein, als die für eine vergleichbare SEPA-Überweisung.

Sicherheitsprüfung: Vor einer Überweisung muss der Zahlungsdienstleister prüfen, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt. So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle reduziert werden.

Auswirkungen für Kundinnen und Kunden

Die Stadtsparkasse München bietet seit 2018 die Echtzeitüberweisung im Online-Banking an. Mit Inkrafttreten der neuen Vorgaben ist eine Beauftragung als Echtzeitüberweisung über alle Kanäle (Telefon-Banking, Service-Terminal und Überweisungsbeleg) möglich – sofern das empfangende Institut ebenfalls teilnimmt. Eine Umstellung der bestehenden Systeme erfolgt rechtzeitig vor dem Stichtag.

Über alle notwendigen Änderungen wird die Stadtsparkasse München gesondert informieren. Hierzu erhalten Kundinnen und Kunden in den kommenden Tagen ein Schreiben, in dem sie gebeten werden, den aktualisierten Überweisungsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Stadtsparkasse München zuzustimmen.

In diesem Rahmen wird auch für gewisse Kundengruppen eine Zustimmung zum 3-D Secure Verfahren mit der S-pushTAN App, zum europäischen Bezahlsystem Wero und zur Funktion „Kontowecker“ abgefragt.

Hintergrund der neuen Regelung

Mit der Einführung verpflichtender Echtzeitüberweisungen verfolgt die EU das Ziel, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu beschleunigen und weiter zu vereinheitlichen. Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen sollen davon gleichermaßen profitieren.

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Die Stadtsparkasse München wurde 1824 gegründet und ist Marktführerin im Privat- und Firmenkundengeschäft in München. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte sie einen Jahresüberschuss von 48 Millionen Euro und ist mit einer Bilanzsumme von 23 Milliarden Euro die viertgrößte Sparkasse Deutschlands. Die Stadtsparkasse München beschäftigt 2.353 Mitarbeitende, davon 254 Auszubildende und betreibt 44 Filialen im Stadtgebiet. Im vergangenen Jahr hat sie für mehr als 300 gemeinnützige Projekte rund 3,1 Millionen Euro gespendet: Unser Engagement | Stadtsparkasse München. Stand: 31.12.2024

Herausgeber: Stadtsparkasse München. Die Bank unserer Stadt.

Anstalt des öffentlichen Rechts.

Postanschrift: Sparkassenstraße 2, 80331 München

Amtsgericht München HRA 75459, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 129272684

Telefon 089 2167-0 · www.sskm.de

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